GEMEINDERATSSITZUNG VOM 31.03 2020 Stellungnahme von AUFBRUCH BRETTEN

Die Sitzung stand vor allem im Zeichen einer zeitlich befristeten Änderung der städtischen Hauptsatzung wegen der aktuellen Corona-Krise. Damit sollten die Rechte des OB erweitert, jene des Gemeinderates aber beschnitten werden. Erweitert werden z.B. die Freigrenzen des OB für An- und Verkäufe, die kompletten Satzungsänderungen finden sich im Amtsblatt v. 01. April. Normalerweise wäre eine derartige Maßnahme für AUFBRUCH BRETTEN Anlass für massiven Protest gewesen. Angesichts der konkreten Umstände und der jederzeitigen Möglichkeit, die Satzungsänderung zu widerrufen, war sie gerade noch tolerierbar.

So wird der Gemeinderat nicht ausgeschaltet, sondern über ein digitales Abstimmungsverfahren an jeder Maßnahme beteiligt. In einem solchen Verfahren bestimmt der Gemeinderat mehrheitlich über Entscheidungen des Oberbürgermeisters zur geänderten Hauptsatzung. Erfolgt keine Zustimmung, muß zwingend eine Sitzung einberufen werden. Diese physischen Zusammenkünfte sollten aber wegen Corona in der nächsten Zeit möglichst vermieden werden. Immerhin nehmen an einer „normalen“ Gemeinderatssitzung mindestens 40 bis 50 Personen teil, nicht nur 26 Räte, OB und Bürgermeister, sondern auch noch die meisten Amtsleiter, weitere Verwaltungsmitarbeiter, Pressevertreter, usw. Das wäre ein erhebliches Infektionspotential, selbst wenn keine Zuschauer anwesend sind.

Der Gemeinderat ist das oberste Gemeindeorgan. Seine Rechte sind gegenüber OB und Verwaltung auszuweiten und zu stärken – das ist die generelle Linie von AUFBRUCH BRETTEN. Deswegen hat Stadtrat Fülberth der bis maximal Ende September befristeten Änderung der Hauptsatzung zwar mit „Bauchschmerzen“ zugestimmt, blickt aber schon jetzt auf die Aufhebung dieser klar befristeten Maßnahme. AUFBRUCH BRETTEN wird einen Gemeinderatsbeschluss zur Aufhebung nutzen, um dann auch andere Änderungen der Hauptsatzung hin zu mehr Offenheit und Transparenz der Verwaltungsarbeit anzuregen. Ob dies von anderen Gemeinderäten dann aufgegriffen wird, wird dann ein Zeichen dafür sein, ob das Gremium den Mut und das Rückgrat zur demokratischen Selbstermächtigung besitzt.

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